FAQ

Das BENOR-Label ist ein freiwilliges Qualitätslabel. Es lässt den Benutzer auf die Übereinstimmung eines Produktes, eines Prozesses oder einer Dienstleistung mit den geltenden Vorschriften vertrauen.
Es ist insofern ein Gütesiegel, als es gewährleistet, dass das zertifizierte Produkt, der zertifizierte Prozess oder die zertifizierte Dienstleistung bestimmten, klar umschriebenen Qualitätsanforderungen genügt.
Es ist ein freiwilliges Label, weil es vom Markt getragen und nicht per Gesetz vorgeschrieben wird. 
Das BENOR-Label kann verwendet werden, wenn verschiedene Parteien dies untereinander freiwillig vereinbaren.

Das BENOR-Label basiert auf objektiv kontrollierbaren und nicht diskriminierenden Kriterien. 
Diese Kriterien werden mit allen betroffenen Parteien im Konsens vereinbart. Sie stützen sich auf die kollektiven Erwartungen von Benutzergruppen.

Die Genehmigung zur Verwendung des BENOR-Labels für ein Bauprodukt basiert stets auf einer Produktzertifizierung.
Der Hersteller ergreift alle notwendigen Maßnahmen um zu gewährliesten, dass die gelieferte Ware die geltenden Vorschriften erfüllt. Dies geschieht unter anderem über die Einführung eines Systems der Selbstkontrolle.
Die Zertifizierungsstelle bescheinigt, als unabhängige Drittpartei mittels periodisch durchgeführter und wirksamer, externer Kontrollen, ihr Vertrauen darin, dass der Hersteller die Produktkonformität garantiert.

Das BENOR-Label:
  • vereinfacht die Klauseln von Verträgen und Lastenheften;
  • ermöglicht, auf eine vorhergehende Prüfung zu verzichten;
  • verringert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten;
  • trägt zur Qualität der errichteten Gebäude bei;
  • fördert die Einhaltung der Ausführungsfristen;
  • verhindert unlauteren Wettbewerb durch schlechte Qualität.
In der Bauwirtschaft macht das BENOR-Label einen wichtigen Teil der allgemeinen Qualitätssicherung aus. Dank des BENOR-Labels:
  • verfügt der Bauherr über eine Qualitätsgarantie für die verwendeten Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, auf deren Grundlage er von einer Vorabprüfung absehen kann;
  • können der Designer und der Architekt sich auf ihren Auftrag und auf die Qualität der Gebäude konzentrieren;
  • verfügt der Bauunternehmer über eine zusätzliche Garantie, dass er mit hochwertigen Produkten arbeitet;
  • genießt der Lieferant das notwendige Vertrauen des Benutzers in die gelieferten Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen.

Ja.
Der private Nutzer hat das Recht, alle gewünschten Anforderungen an Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu stellen. Um zu beweisen, dass die Anforderungen erfüllt werden, kann er ein freiwilliges Gütesiegel in Anspruch nehmen.
Je nach Wunsch der Parteien und nach der angestrebten Qualität kann das BENOR-Label unter anderem in Vereinbarungen, Lastenheften oder Ausschreibungen und auf Lieferscheinen vermerkt werden.

Ja.
Die ausschreibende Behörde darf das BENOR-Zeichen vorschreiben um sicherzustellen, dass die im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung angebotenen Produkte oder Dienstleistungen den Qualitätsanforderungen genügen.  
Die geltenden Vorschriften verlangen allerdings, allen Lieferanten den gleichen Marktzugang zu gewähren. Darum muss neben jedem Verweis auf ein bestimmtes Label wie das BENOR-Label die Formulierung „oder gleichwertig“ vermerkt werden (vgl. FAQ 8)
Außerdem muss das freiwillige Label eine Reihe strikter Bedingungen erfüllen (vgl. FAQ 9)

Die Gleichwertigkeit eines freiwilligen Labels kann sich sowohl auf die geforderten Eigenschaften, als auch auf die Glaubwürdigkeit der Konformitätserklärung beziehen.
Die Gleichwertigkeit muss von der ausschreibenden Behörde tatsächlich überprüft werden, falls angebotene Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen nicht über das vorgeschriebene Label verfügen. 
In Bezug auf die Gleichwertigkeit liegt die Beweislast allerdings beim Bieter.

Um im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zur Vorschrift werden zu können, muss ein freiwilliges Label:

  • über ein offenes und transparentes Verfahren, an dem sich alle betroffenen Parteien – einschließlich Regierungsinstanzen, Verbraucher, Sozialpartner, Hersteller, Händler und regierungsunabhängige Organisationen – beteiligen können, festgelegt werden;
  • für alle betroffenen Parteien zugänglich sein.

Die Vorschriften in Bezug auf das Label:

  • müssen durch eine Drittpartei festgelegt werden, deren Entscheidung der Lieferant nicht beeinflussen kann;
  • dürfen sich nur auf Kriterien beziehen, die mit dem Gegenstand der Ausschreibung im Zusammenhang stehen und die geeignet sind, die Merkmale der Arbeiten, Lieferungen oder Dienste zu beschreiben;
  • müssen sich nach objektiv kontrollierbaren und nicht diskriminierenden Kriterien richten. Das BENOR-Label erfüllt diese Bedingungen.

Im Rahmen öffentlicher Aufträge dürfen Bauprodukte nur verwendet werden, wenn sie vom zuständigen Beamten gutgeheißen werden. Dieser kann allerdings beschließen, von Eingangskontrollen abzusehen, wenn die Produkte zertifiziert sind. 
Das BENOR-Label ist hervorragend geeignet, um den zuständigen Beamten in seiner Verantwortung zu unterstützen und um zugleich die Zahl der Eingangskontrollen auf der Baustelle zu beschränken. 

Ja.
Die Europäische Bauprodukteverordnung (Dachverordnung) soll ermöglichen, dass Bauprodukte, die bestimmte Grundanforderungen erfüllen, in Verkehr gebracht werden.
Das CE-Zeichen im Sinne der Dachverordnung besagt, dass das Produkt den Leistungen der wesentlichen Produktmerkmale, wie in der Leistungserklärung des Lieferanten angegeben, entspricht. 
Der Hersteller selbst verfasst die Leistungserklärungen und haftet für die Konformität des Produkts mit den angegebenen Leistungen der wesentlichen Produktmerkmale.
Das BENOR-Label ändert daran nichts und hat keine Leistungserklärung für die Leistungen der wesentlichen Produktmerkmale zur Folge. Darüber hinaus bietet die BENOR-Zertifizierung einen wichtigen Vorteil.

Aufgrund des BENOR-Labels kann der Benutzer auf die Konformität des Produktes, des Prozesses oder der Dienstleistung vertrauen. 
Die BENOR-Zertifizierung gewährleistet in allen Fällen eine tatsächliche Aufsicht durch eine unabhängige Partei. Diese Aufsicht bezieht sich auf die Maßnahmen, die ein Lieferant, der über eine Genehmigung zur Verwendung des BENOR-Labels verfügt, im Rahmen seiner Selbstkontrolle zur Konformitätsgarantie ergreift.
Die BENOR-Zertifizierung kommt den Erwartungen der Benutzer entgegen und trägt durch die Aufsicht über die Selbstkontrolle des Lieferanten zum Verbraucherschutz bei.
Die BENOR-Zertifizierung dient dem allgemeinen Interesse, indem sie den neuesten Stand der Technik unterstützt, und trägt insofern zum technischen und wirtschaftlichen Fortschritt bei.
Zugelich bietet die BENOR-Zertifizierung die Möglichkeit, verschiedene Aspekte der öffentlichen Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Interessen der Endkunden zu gewährleisten.

Durch die Verwendung des BENOR-Labels verpflichtet sich der zertifizierte Lieferant, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass das angebotene Produkt, der angebotene Prozess oder die angebotene Dienstleistung den geltenden Spezifikationen entspricht.
Außerdem gestattet er externe Konrollen durch eine unabhängige und sachverständige Drittpartei nach einem vereinbarten Zertifizierungsscheme, um das Vertrauen des Benutzers zu schüren.

Das BENOR-Label wird auf dem Produkt, auf der Verpackung oder auf den Lieferdokumenten abgebildet. Das BENOR-Label verweist stets auf das geltende Recht und auf den Lieferanten; im letzeren Fall durch Angabe einer Identifikationsnummer.